Dass keine DNA-Spuren an anderen Teilen der Schuhe gefunden wurden, spricht geradezu für einen besonderen Kontakt zwischen Schuhspitze und der Straf- und Zivilklägerin. Weiter erachtet die Kammer auch die Aussagen des Beschuldigten 1 zur Beteiligung des Beschuldigten 2 als unglaubhaft, prozesstaktisch und widersprüchlich. Offenbar hat dieser versucht, den Beschuldigten 2 als Schwiegersohn in spe zu schützen. Anlässlich der Berufungsverhandlung hat er dann auch versucht eine Erklärung abzugeben, um die angeblichen Fusstritte – wie sie von der Straf- und Zivilklägerin vorgebracht wurden – zu erklären.