Entgegen der Ansicht der Verteidigung, wonach das Bett voll von der DNA der Straf- und Zivilklägerin sei und es demnach nicht erstaune, dass an den Schuhen des Beschuldigten 2 DNA vorgefunden werden konnte, konnte lediglich DNA an den Schuhspitzen vorgefunden werden. Würde der Argumentation der Verteidigung gefolgt, wären nicht nur DNA-Spuren an der Schuhspitze, sondern auch andernorts am Schuh gefunden worden. Dass keine DNA-Spuren an anderen Teilen der Schuhe gefunden wurden, spricht geradezu für einen besonderen Kontakt zwischen Schuhspitze und der Straf- und Zivilklägerin.