sicherlich nicht noch bei ihr bedanken. Auch hat er mehrfach ausgesagt, dass er Respekt vor seinem zukünftigen Schwiegervater haben müsse. Somit erscheint es mehr als unwahrscheinlich, dass er diesen an dessen Vorhaben zu hindern versucht habe. Vielmehr fuhr er diesen ja bereits im Wissen um dessen Absicht mitten in der Nacht mit dem Auto zur Wohnung der Privatklägerin.