Erst auf Vorhalt, dass noch ein weiterer Tatverdächtiger angehalten worden sei, gab er an, es handle sich dabei um C.________ und fügte spontan hinzu, dieser habe die Privatklägerin aber nicht geschlagen. Dabei wird offensichtlich, dass er bereits ganz zu Beginn des Verfahrens versuchte, die ganze Schuld auf sich zu nehmen und den künftigen Ehemann seiner Tochter aus der Sache raus zu halten. Selbst nachdem er wusste, dass die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis darüber hatten, dass sich auch C.________ mit ihm am Tatort befunden hatte, schilderte er im freien