_ sichergesellt wurde (vgl. hiernach). Erst auf Vorhalt der sichergestellten DNA der Privatklägerin an seinen beiden Schuhspitzen erklärte er, «es könne sein» dass er diese – ebenfalls nur bei der Trennungsaktion – mit den [Anm. also mit beiden] Füssen «berührt» habe. Die Anschuldigungen der Fusstritte dementierte er, indem er sogleich zum Gegenangriff schritt und die Privatklägerin als Lügnerin und undankbar für seine Hilfe bezeichnete. Die Aussagen des Beschuldigten sind damit als prozesstaktisch einzustufen und die Diskreditierung des Opfers kann als Lügensignal gewertet werden.