Allein schon diese Kommode erschwert den Zugang zum Bett von der rechten Seite her und ausserdem gilt es darauf hinzuweisen, dass die Gegenstände nach der angeblichen Rangelei (A.________ habe ihn nach eigenen Aussagen ja noch weggestossen) nach wie vor tadellos auf der Kommode platziert geblieben sind, was merkwürdig erscheint. Seine Aussage an der Hauptverhandlung, wonach er auf Vorhalt, dass sich auf beiden Seiten des Betts Schuhabdruckspuren befänden, angab, er habe alle Varianten versucht, um die beiden zu trennen, scheitert ebenfalls als logischer Erklärungsversuch.