habe, zur Straf- und Zivilklägerin zu gehen, um diese zu schlagen. Im Wissen um diese Absicht hat der Beschuldigte 2 in der Folge der Aufforderung des Beschuldigten 1, diesen mit dem Auto zum Domizil der Straf- und Zivilklägerin zu fahren bzw. zu begleiten, Folge geleistet. 7.4.5 Zur Rolle des Beschuldigten 2 anlässlich des Angriffs auf die Straf- und Zivilklägerin Die Vorinstanz führte Folgendes aus (pag. 1339 ff.): Auffällig erscheint im Aussageverhalten von C.________, dass er zwar stets angegeben hatte, die beiden getrennt zu haben, jedoch nie von sich aus genauer ausführte, wie er dies konkret gemacht habe.