___ und AC.________ ins gesamte Bild, dass der Beschuldigte 2 den Beschuldigten 1 habe abhalten wollen, zur Straf- und Zivilklägerin zu fahren indem er gesagt habe, Probleme seien nicht mit Gewalt zu lösen. Wie der Beschuldigte 2 anlässlich der Berufungsverhandlung angab, ist er auf Bitte des Beschuldigten 1 zur Straf- und Zivilklägerin gefahren. Dabei ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte 1 auf ihn so eingewirkt hat, dass er ihn nach einem Arbeitstag noch zu dieser Uhrzeit zur Straf- und Zivilklägerin fuhr. Hätte er nicht gewusst, um was es sich dabei handelt, hätte er ihn um diese Uhrzeit nicht hingefahren.