52 Zusammengefasst gilt als beweismässig erstellt, dass A.________ bei sich zuhause C.________ noch vor der Abfahrt mit dem Auto unmissverständlich mitgeteilt hat, dass er die Absicht habe, zur Privatklägerin zu gehen, um diese zu schlagen. Im Wissen um diese Absicht hat C.________ in der Folge der Aufforderung von A.________, diesen mit dem Auto zum Domizil der Privatklägerin zu fahren bzw. zu begleiten, Folge geleistet.