_ sind glaubhaft, weil diese spontan und unmittelbar nach der Tatnacht erfolgten und er den genauen Wortlaut wiedergeben konnte, welcher auch durch den Diskussionspartner so als richtig bestätigt wurde. Zwischenzeitlich versuchte der Beschuldigte – vorgängig auch, um nicht den Anschein zu erwecken, er hätte die Privatklägerin auch geschlagen, was er durchwegs bestritt – zu versichern, nichts von den Absichten seines Schwiegervaters gewusst zu haben. Dass dem aber nicht so war, wird aus seinen jeweiligen Relativierungen ersichtlich.