Er beteuerte schliesslich, wenn er gewusst hätte, dass dieser sie habe schlagen wollen, hätte er ihn nicht hingefahren. Letztlich räumte er ein, dass er das Anliegen seines Schwiegervaters, diesen zu fahren, nicht hätte ablehnen können. Ausserdem habe er gedacht, dass dieser frühmorgens ohnehin nicht gross etwas machen könne. Anlässlich der Hauptverhandlung räumte er ein, geahnt zu haben, dass wenn A.________ die Wohnung der Privatklägerin betrete, es ein Problem geben könnte. Zudem räumte er ein zu wissen, dass sich die beiden bereits in der Vergangenheit geschlagen hätten.