seine Aussage erneut, indem er plötzlich angab, er habe C.________ gar nicht gesagt, dass er die Privatklägerin schlagen werde, weil er schliesslich selber nicht gewusst habe, dass er sie schlagen werde. Unmittelbar danach räumte er schliesslich ein, C.________ schon gesagt zu haben, dass er sie schlagen werde, «aber nicht so, sondern wie immer». Nach anfänglichem Bestreiten bestätigte er schliesslich auf Vorhalt der Aussage von C.________, wonach er diesem gesagt habe, dass «diese Marokkanerin» es nur verstehen würde,