Er hat mir gesagt, dass ich das nicht machen solle. Er hat gesagt, schlag sie nicht, sie wird die Polizei anrufen, sie wird Probleme machen» (Ordner I pag. 265 RZ 235 f.). In der nächsten Einvernahme gab er schliesslich an, C.________ habe gemeint, er werde ihr nur ein paar Ohrfeigen geben, um kurze Zeit später seine Aussage erneut dahingehend abzuändern, wonach dieser gewusst habe, dass er zu ihr gehe, um mit ihr zu diskutieren, nicht aber, um sie zu schlagen. In einer späteren Einvernahme änderte A.________ seine Aussage erneut, indem er plötzlich angab, er habe C.__