Dieser Strafbefehl wurde erst anlässlich der Hauptverhandlung durch die Staatsanwaltschaft eingereicht. Damit konnten leider auch die entsprechenden Akten dieses Verfahrens nicht ediert werden, womit sich insbesondere der Polizeibericht für den Einsatz vom 26.04.2017 der Kenntnis des Gerichts entzieht. Auch wenn ein rechtskräftiger Strafbefehl für sich alleine nicht beweist, dass sich der Sachverhalt tatsächlich so ereignet hat, gilt es immerhin festzustellen, dass zumindest die Staatsanwaltschaft den hiervor zitierten Sachverhalt als liquid erachtete und daraufhin eine strafrechtliche und zwischenzeitlich rechtskräftige Verurteilung erliess.