An der Hauptverhandlung sprach er sodann nicht mehr von zwei, sondern gleich von vier Männern, mit denen die Privatklägerin seiner Tochter bedroht habe, sie vergewaltigen zu lassen. Seinen Aussagen lassen sich damit deutliche Aggravierungstendenzen mit zunehmendem Zeitablauf entnehmen. Auch C.________, welcher beim Zusammentreffen zwischen der Privatklägerin und seiner (künftigen) Ehefrau W.________ ebenfalls nicht anwesend war, schilderte, wie die Privatklägerin seine schwangere Frau beleidigt, terrorisiert, geschlagen und ihr angedroht haben soll, sie von zwei Männern vergewaltigen und dabei filmen zu lassen.