In einer späteren Einvernahme führte der Beschuldigte selber aus, bereits am Tag zuvor, d.h. am 25.04.2017, zur Privatklägerin gegangen zu sein, um bei dieser Telefonrechnungen abzuholen, um diese bezahlen zu können. Doch die Privatklägerin habe ihn mit einem Messer bedroht und die Rechnungen nicht herausgegeben. Zum Vorfall vom 26.04.2017 sagte er sodann neu aus, die Privatklägerin habe seine Tochter auch gewürgt und ihr gedroht, diese nackt zu filmen. An der Hauptverhandlung sprach er sodann nicht mehr von zwei, sondern gleich von vier Männern, mit denen die Privatklägerin seiner Tochter bedroht habe, sie vergewaltigen zu lassen.