Weiter sei die Beteiligung des Beschuldigten 2 vor Ort bestritten: Es gelte zu klären, ob der Beschuldigte 2 die Straf- und Zivilklägerin ebenfalls geschlagen bzw. getreten habe und sofern ja, wie und wohin (am Körper des Opfers) oder aber, ob er die beiden nur getrennt und den Beschuldigten 1 davon abgehalten habe, noch weiter auf die Straf- und Zivilklägerin einzuschlagen. Abzuklären sei ausserdem, in welcher Position sich die Straf- und Zivilklägerin und der oder die Täter anlässlich des körperlichen Angriffs befunden hätten. Weiter sei zu erstellen, was mit dem nicht aufgefundenen Telefon der Straf- und Zivilklägerin geschehen sei. Zu eruieren sei weiter auch das Tatmotiv.