Unbestritten sei damit, dass sich die beiden Beschuldigten am Donnerstag 27. April 2017 kurz nach 01:00 Uhr morgens gemeinsam mit dem Auto zum Domizil der Straf- und Zivilklägerin begeben haben. Der Beschuldigte 1 sei geständig, mittels eines Blumentopfs die Scheibe der Terrassentür eingeschlagen und sich so unbefugt und gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft zu haben, wo er anschliessend im Schlafzimmer und auf dem Bett die Straf- und Zivilklägerin mit Ohrfeigen und Faustschlägen gegen Kopf und Körper geschlagen, sowie sie mit Fusstritten gegen den Körper getreten habe, bis sie geblutet habe. Danach habe er ihr Handy mitgenommen und zerstört.