Der Beschuldigte 2 habe bestätigt, dass der Beschuldigte 1 die Strafund Zivilklägerin geschlagen habe, habe aber bestritten, selber auch zugeschlagen zu haben – er habe die beiden nur getrennt. Er habe das Eindringen durch die Terrassentür sowie das Zerstören des Telefons der Straf- und Zivilklägerin durch den Beschuldigten 1 bestätigt. Unbestritten sei damit, dass sich die beiden Beschuldigten am Donnerstag 27. April 2017 kurz nach 01:00 Uhr morgens gemeinsam mit dem Auto zum Domizil der Straf- und Zivilklägerin begeben haben.