Weiter habe er zugegeben, auch das Telefon der Strafund Zivilklägerin entwendet bzw. vernichtet zu haben. Seine diesbezüglichen Eingeständnisse liessen sich sowohl mit den objektiven Beweismitteln (dokumentiertes Verletzungsbild der Straf- und Zivilklägerin, DNA Spuren von ihm unter ihren Fingernägeln, seine Blutanhaftungen an der eingeschlagenen Glasscheibe der Terrassentür und die Verletzungen des Beschuldigten 1, insbesondere die rechtsseitig geschwollenen Handknochen, Hautdurchtrennungen an der linken und rechten Hand sowie die vom Beschuldigten 1 selbst angegebenen Schmerzen an beiden Händen),