Die Vorinstanz ging daher aufgrund des Geständnisses und der medizinischen Berichte von rund einem Dutzend Faustschlägen vom Beschuldigten 1 aus. Vorerst habe er zwar verneint, ihr auch noch Fusstritte verpasst zu haben, habe aber im Verlaufe des Strafverfahrens eingeräumt, sie ein bis zweimal ungefähr bei der Hüfte, unterhalb des Bauches, getreten zu haben. Weiter habe er zugegeben, auch das Telefon der Strafund Zivilklägerin entwendet bzw. vernichtet zu haben.