Sie sei in Ohnmacht gefallen. Als sie dies gesehen hätten, seien sie weggegangen. Dass es 01:00 Uhr gewesen sei, wisse sie, da sie bei der Nachbarin gesehen habe, welche Uhrzeit gewesen sei. Der Grund, wieso die Beschuldigten so wütend gewesen seien, sei, weil sie zuvor zur Tochter des Beschuldigten 1 gegangen sei. Dies weil das Fahrzeug und das Telefon des Beschuldigten 1 auf ihren Namen registriert gewesen seien und diese Abonnemente gekündigt worden seien. Der Beschuldigte 1 habe sie auch am Hals gewürgt.