Sie hätten vielleicht gedacht, sie sei tot. Der Beschuldigte 1 sei auf ihrer Brust gesessen und habe sie ins Gesicht geschlagen. Der Beschuldigte 2 habe sie mit dem Fuss, resp. Fussspitze, getreten. Die Fusstritte seien auf die rechte Körperseite erfolgt und er habe mit beiden Füssen getreten. Das Bett habe geschwankt, als er dies gemacht habe. Sie sei während dem Vorfall und auch danach bedroht worden. Der Beschuldigte 1 habe gesagt, er werde sie töten und sie werde dafür büssen. Sie habe die Drohung ernst genommen, weil er das am 27. April 2017 gemacht habe und er es wahrscheinlich wiederholen werde.