Anlässlich der Berufungsverhandlung führte die Straf- und Zivilklägerin aus, um 01:00 Uhr in der Nacht des 27. April 2017 sei sie am Schlafen gewesen und plötzlich seien der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 bei ihr im Zimmer gewesen. Sie sei nicht selber aufgewacht, sondern sie habe beide in ihrem Bett gesehen, sie seien über ihr gewesen und hätten sie geschlagen. Der Beschuldigte 2 habe ihr an der Seite Fusstritte gegeben. Es sei schnell gegangen, drei bis vier Minuten. Als sie ganz schwach gewesen sei und sich nicht mehr richtig habe bewegen können, habe es aufgehört. Sie hätten vielleicht gedacht, sie sei tot.