Sie bestritt auf Vorhalt die Aussage von A.________, wonach sie dessen Tochter gedroht haben soll, dass zwei Männer unten warten würden, die sie vergewaltigen würden (Ordner VI pag. 1145). Weiter bestritt sie, Nacktfotos an dessen Familie geschickt zu haben. A.________ und sie hätten auch nach dem Vorfall noch Kontakt gehabt aber sie habe Angst vor ihm und habe jedes Mal die Polizei rufen müssen (Ordner VI pag. 1146). Auf Vorhalt bestritt sie den gegen sie am 28.08.2018 erlassenen Strafbefehl wegen am 26.04.2017 begangenen Tätlichkeiten und Drohungen zum Nachteil der Tochter von A.________. Es sei damals nichts passiert. Auf Frage gab sie an, die Stärke der Schläge von A._____