Anlässlich der unter Vermeidung der Konfrontation durchgeführten Einvernahme an der Hauptverhandlung vom 21.-23.10.2020 (Ordner VI pag. 1136 ff.) bestätigte sie ihre in der Voruntersuchung gemachten Aussagen und wiederholte, anfangs sei die Beziehung mit A.________ gut gewesen, allmählich seien Probleme wegen unbezahlter Rechnungen im Zusammenhang mit dem Auto und dem Telefon auf ihren Namen gegeben (Ordner VI pag. 1141). Auch C.________ habe sie gekannt. Mit diesem habe sie vor dem 27.04.2017 keinen Streit gehabt aber sie sei am Vortag zu dessen Ehefrau gegangen, wegen den unbezahlten Rechnungen von A._____