Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19.05.2017 (Ordner I pag. 351 ff.) bestätigte die Privatklägerin ihre gemachten Aussagen und ergänzte, während dem laufenden Strafverfahren durch den Sohn von A.________ kontaktiert und aufgefordert worden zu sein, die Anzeige zurückzuziehen. Sie schlafe sehr schlecht und habe Angst (Ordner I pag. 352 f.). Gefragt nach dem Vorfall in der Nacht vom 26. auf den 27.04.2017 schilderte sie, es sei ca. 23 Uhr gewesen und sie sei am Schlafen gewesen. Sie habe auf der rechten Seite gelegen und plötzlich sei A.________ auf sie los gekommen und habe sie auf der linken Seite am Kopf geschlagen.