Auf Frage, ob einer der beiden versucht habe, den anderen vom Schlagen abzuhalten, verneinte sie und gab an, beide seien am Schlagen gewesen. Sie verneinte auf Frage, in der Vergangenheit schon einmal von A.________ geschlagen worden zu sein. Auch mit C.________ habe sie bisher keine Probleme gehabt. Auf Vorhalt bestritt sie, am Vormittag des Vorfalls der Tochter von A.________ gedroht zu haben, diese durch Männer vergewaltigen zu lassen (Ordner I pag. 346). Bei den unbezahlten Rechnungen habe es sich um Beträge von insgesamt ca. CHF 1'000.00 gehandelt aber sie sei gar nicht lange bei der Tochter geblieben und habe diese auch weder beschimpft, noch geschlagen (Ordner I pag. 347).