c’est A.________ qui me donnait des coups de poing» (Ordner I pag. 343 RZ 74 ff.). Anschliessend habe A.________ ihr Mobiltelefon genommen und die beiden seien geflohen. Sie sei zu ihrer Nachbarin gegangen, welche ihr ihr Telefon ausgeliehen habe, womit sie dann die Polizei verständigt habe (Ordner I pag. 343).