): Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 28.04.2017 (Ordner I pag. 341 ff.), also am Morgen nach dem fraglichen Vorfall, führte die Privatklägerin aus, überall Schmerzen und auch gebrochene Knochen zu haben sowie Schmerzen beim Essen, weil sie den Mund nicht öffnen könne aufgrund der Verletzungen. Ihr Körper sei von Hämatomen übersäht (Ordner I pag. 342). Gefragt nach der Tatnacht schilderte sie, sie sei gegen 23:00 Uhr ins Bett gegangen und sei bei sich zuhause am Schlafen gewesen, als sie plötzlich zwei Personen bei sich gespürt habe. Sie habe nicht gehört, wie die Fensterscheibe eingeschlagen worden sei.