Der Beschuldigte 1 und die Straf- und Zivilklägerin hätten nach dem Vorfall ihre Beziehung weitergeführt. Als der Beschuldigte 1 aus dem Gefängnis entlassen worden sei, sei es die Straf- und Zivilklägerin gewesen, welche gewollt habe, dass er zu ihr gehe. Dies obwohl er sie habe verlassen wollen (pag. 1901 ff.). 7.3.3 Aussagen Straf- und Zivilklägerin Die Vorinstanz fasste die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin wie folgt zusammen (pag. 1326 ff.): Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 28.04.2017 (Ordner I pag.