Er habe die Straf- und Zivilklägerin vielleicht irgendwo angefasst, aber geschlagen habe er sie nicht. Hätte er sie geschlagen, hätte er sich bei ihr entschuldigt. Sie habe von ihm verlangt, er solle sich bei ihr mit dem Beschuldigten 1 zusammen entschuldigen. Er habe die Frau aber nicht gekannt und es habe keinen Grund gegeben, sie zu schlagen. Die Straf- und Zivilklägerin habe eigentlich gewollt, dass sie Teil der Familie werde. Der Beschuldigte 1 und die Straf- und Zivilklägerin hätten nach dem Vorfall ihre Beziehung weitergeführt.