1176 RZ 37 f.). Er erklärte auf Nachfrage, er habe auf das Bett steigen müssen, weil die beiden fast aneinandergeklebt gewesen seien und er dadurch Kraft gehabt habe, um sie voneinander trennen zu können (Ordner VI pag. 1176). Auf Vorhalt der Schuhabdruckspuren und auf Frage, weshalb er hierzu von beiden Seiten her auf das Bett habe steigen müssen, erklärte er, die beiden hätten auf dem Bett gerangelt und er habe jede mögliche Variante an Trennungsversuchen ausprobiert. Auf Vorhalt, dass ausserdem an den Spitzen seiner beiden Schuhe Merkmale des DNA-Profils der Privatklägerin sichergestellt worden seien, gab er an, er sei zwischen den beiden gewesen, dabei könne alles passieren.