Er sei aber nicht weggegangen, sondern habe diesen gepackt und von der Privatklägerin weggenommen. Auf Nachfrage, wie er diesen gepackt habe, gab er an, er sei zwischen die beiden gegangen, weil die Frau auch zurückgeschlagen habe, sie habe auch Bewegungen gemacht. Auf Vorhalt, dass auf dem Bett der Privatklägerin seine Schuhabdruckspuren sichergestellt worden seien, sagte er aus: «Ich bin auf das Bett gestiegen. […] Ich bin mit beiden Füssen auf das Bett gegangen, damit ich sie voneinander trennen kann» (Ordner VI pag. 1176 RZ 37 f.).