Er schilderte erneut, wie A.________ aus dem Auto ausgestiegen und zur Wohnung der Privatklägerin gegangen sei. Plötzlich habe er einen lauten Knall, so wie eine Explosion, gehört, und sei nachschauen gegangen. Er habe gesehen, wie A.________ sich auf dem Körper der auf dem Bett liegenden Frau befunden und diese geschlagen habe. Er habe versucht, diesen daran zu hindern, weiterzuschlagen, aber A.________ habe ihm befohlen, wieder nach draussen zu gehen. Er sei aber nicht weggegangen, sondern habe diesen gepackt und von der Privatklägerin weggenommen.