39 bewegten ihre Hände und Füsse. Währenddessen war das Licht ausgeschaltet. Es kann sein, dass ich sie mit meinen Füssen berührt habe» (Ordner I pag. 338 RZ 192 ff.). Die Aussage der Privatklägerin, wonach er diese mit Füssen getreten haben soll, dementierte er. Die Privatklägerin sage nicht die Wahrheit, vielmehr habe sie Glück gehabt, dass er hineingegangen sei, ansonsten ein grosses Problem hätte passieren können. Zu den Vorwürfen der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs gab er an, wenn er gewusst hätte, was passieren würde, hätte er A.______