Auf Vorhalt des Vorwurfs, dass auch er auf die Privatklägerin eingeschlagen haben soll, entgegnete der Beschuldigte, er habe sie nicht geschlagen. Auf entsprechende Frage verneinte er auch, ihr Fusstritte verpasst zu haben und schilderte: «Ich hatte keinen Versuch gemacht, sie zu schlagen, sondern versucht, diesen Mann wegzuziehen, dass er sie nicht mehr schlägt. Wie geht das? Dass zwei Männer eine Frau schlagen?» (Ordner I pag. 336 RZ 89 ff.). Die Frage, ob er aufgrund des Vorfalls zwischen seiner Frau und der Privatklägerin wütend auf Letztere gewesen sei, verneinte er. Auf Vorhalt seiner früheren Aussage, wonach A.________ die Privatklägerin «gut geschlagen» habe, gab er an, mögli-