Auf Nachfrage gab er an, er habe das Anliegen seines Schwiegervaters nicht ablehnen und diesen nicht dorthin fahren können. Ausserdem habe er sich gedacht, dass dieser dort frühmorgens ohnehin nicht gross etwas werde machen können. Während der Autofahrt zur Privatklägerin habe sich A.________ «aufgeregt, aber nicht wütend, normal» verhalten (Ordner I pag. 335).