38 Anlässlich der Schlusseinvernahme vom 18.04.2018 (Ordner I pag. 333 ff.) bestätigte er seine bisher gemachten Aussagen (Ordner I pag. 333) und schilderte auf Frage erneut, wie er in der besagten Nacht mit dem Auto zu seiner Freundin gefahren sei und diese habe abholen wollen. Dabei sei deren Vater auch nach unten gekommen und habe ihn gebeten, ihn zur Privatklägerin zu fahren, was er auch gemacht habe. Auf Frage, ob A.________ zu diesem Zeitpunkt wütend gewesen sei, antwortete er: «Ein wenig. Nicht aggressiv.