Er habe nicht ganz beobachtet, wie dieser sie geschlagen habe, weil es im Zimmer etwas dunkel gewesen sei. Auf Frage, ob A.________ das Handy der Privatklägerin am Anfang oder am Schluss kaputt gemacht habe, antwortete er, als er im Zimmer eingetroffen sei, habe dieser das Handy an die Wand und gleichzeitig die Privatklägerin geschlagen. Auf Frage, wie sich die Privatklägerin verhalten habe, als sie geschlagen worden sei, gab er an, diese habe sich mit den Händen verteidigt (Ordner I pag. 331).