___ weh tun wollen, weil sie gewusst habe, dass dieser sehr mit seiner Tochter verbunden sei (Ordner I pag. 329). Gefragt nach einem allfälligen Grund, weshalb dieser das Handy der Privatklägerin kaputt gemacht habe, gab er an, sie habe gedroht, seine Freundin mit dem Handy zu filmen bzw. die angedrohte Vergewaltigung derselben damit aufzunehmen. Als deren Vater habe A.________ geglaubt, dass tatsächlich etwas passiert sei. Bestimmt seien auch Fotos von ihm (Anm. A.________) auf dem Handy gewesen, dieser habe sich gegenüber ihm (Anm. C.________) nie geäussert, um was für Fotos es sich dabei handle (Ordner I pag. 330).