Auf Frage schilderte er erneut, gesehen zu haben, dass A.________ die Privatklägerin bereits geschlagen habe, als er das Schlafzimmer betreten habe. Er habe beobachtet, wie dieser ihr Handy neben ihrem Kopf genommen und dieses mehrmals an die Wand geschlagen habe, bis es kaputt gegangen sei. Er habe versucht, A.________ zurückzuhalten, damit dieser sie nicht mehr schlage. Auf konkrete Frage hin schilderte er weiter: «Als ich es am Anfang versuchte, hat er mich weggestossen. […] Vielleicht hat mich das Opfer gar nicht gesehen, aber weil wir zur gleichen Zeit in der Wohnung waren, glaubt sie, ich sei auch beteiligt» (Ordner I pag. 328 RZ 110 ff.).