Auf entsprechende Frage gab er an, als er das Zimmer betreten habe, habe das Opfer auf dem Bett gelegen und A.________ habe sie bereits geschlagen. Er habe versucht, die beiden zu trennen, damit nichts Schlimmeres passiere. Auf Nachfrage, wo genau er dabei gestanden habe, antwortete er: «Ich bin – von oben gesehen – auf der rechten Seite gestanden. Es war ein so grosses Bett, da bin ich draufgestiegen» (Ordner I pag. 327 RZ 93 f.). Er bejahte, das Opfer berührt zu haben und fügte hinzu, A.________ habe das Opfer geschlagen und er habe dieses verteidigen wollen. Er habe diesen zurückgestossen und gesagt, dieser solle die Privatklägerin in Ruhe lassen, es sei genug und sie sollen gehen.