37 Bett, dort wo er sie schlug. Er schlug sie. Und weil ich währenddessen dort war, denkt diese Frau, dass ich auch beteiligt war» (Ordner I pag. 327 RZ 49 ff.). Auf Frage nach dem vom ihm erwähnten Zerbrechen des Telefons der Privatklägerin gab der Beschuldigte an, A.________ habe das Telefon im Schlafzimmer an die Wand geschlagen und dann zerbrochen und es anschliessend auf den Boden geworfen.