Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 22.05.2017 (Ordner I pag. 325 ff.) bestätigte er seine gemachten Aussagen und fügte an, er sei unschuldig und ungerecht behandelt worden. Er wiederholte, am 27.04.2017 um ca. 01:15 Uhr mit seinem Schwiegervater auf dessen Wunsch hin dorthin (Anm. zur Privatklägerin) gefahren zu sein. Dort angekommen, sei er im Auto geblieben und A.________ sei ausgestiegen und in die Wohnung gegangen (Ordner I pag. 326). Dieser habe seine Freundin (Anm. die Privatklägerin) gefragt, ob sie ihm die Balkontür öffne und als sie dies nicht getan habe, habe dieser die Scheibe eingeschlagen.