Anlässlich der Hafteröffnung vom 28.04.2017 (Ordner I pag. 316 ff.) bestätigte er seine gemachten Aussagen (Ordner I pag. 318) und wiederholte die Vorgeschichte am Morgen vor der Tat. Er schilderte, nachdem seine Freundin durch die Privatklägerin bedroht worden sei, sei sie zu ihren Eltern, wohin er sich nach der Arbeit ebenfalls begeben habe. Seine Freundin und deren Vater seien runtergekommen und der Vater (Anm. A.________) habe ihn gefragt, ob er ihn zu dieser Frau begleiten könne. Dies habe er getan und seine Freundin habe ebenfalls im Auto gesessen. Am Domizil der Privatklägerin angekommen, sei nur A.________ ausgestiegen und Richtung Terrasse gegangen (Ordner I pag. 319).