36 mes habe antun wollen (Ordner I pag. 310). Er verneinte, dass auf der Fahrt zur Privatklägerin besprochen worden sein soll, was mit dieser passieren soll und fügte hinzu: «Aber ich hatte das Gefühl, dass etwas Schlechtes passiert mit dieser Nervosität» (Ordner I pag. 310 RZ 358). Er selber habe nicht dorthin fahren wollen, habe aber nicht nein sagen können, weil seine Freundin dessen Tochter sei. Es sei zutreffend, dass seine Freundin sich ebenfalls im Auto befunden habe, sie habe geweint und Angst gehabt.