Freundin einzusetzen, antwortete er, er habe gesehen, dass A.________ sie schlage, das sei genug gewesen für ihn (Ordner I pag. 308). Auf Frage schilderte er, die Privatklägerin habe auf der Seite gelegen und sich beide Hände schützen vor dem Kopf gehalten. Auf Frage, was genau A.________ mit den Schlägen habe erreichen wollen, antwortete er, dies sei nur aufgrund des Vorfalls zwischen dessen Tochter und der Privatklägerin gewesen. Er wisse nicht, ob dieser die Privatklägerin mit den Schlägen schwer habe verletzen wollen. Es sei zutreffend, dass A.________ ihr Handy kaputt gemacht habe (Ordner I pag.