die Privatklägerin geschlagen habe. Er habe einfach gehört was dieser zu ihr gesagt habe und gab an, dieser habe sie mit beiden Händen geschlagen. Auf Nachfrage, wie oft A.________ auf die Privatklägerin eingeschlagen habe, antwortete der Beschuldigte: «Also er hat sie gut geschlagen» und lachte während der Einvernahme (Ordner I pag. 307 RZ 247). Auf Frage, wie das gemeint sei, erklärte er, da auch er persönlich durch seine Freundin von dieser Frau betroffen sei wegen dem Vorfall vom 26.04.2017, «hätte es passieren müssen. Das hätte man nicht verhindern können. Vielleicht war es besser, dass es gestern passiert ist und noch Schlimmeres verhindert werden konnte» (Ordner I pag.