Er fügte hinzu: «Sie würden auch das selbe machen, wenn Ihre schwangere Tochter von jemandem bedroht und beleidigt wird. Die Marokkanerin sagte sogar zu meiner Freundin, dass sie sie stechen würde, um so das Baby zu töten» (Ordner I pag. 307 RZ 224 ff.). Er schilderte auf Frage, die Privatklägerin habe auf der Seite im Bett gelegen, A.________ habe sich hin und her bewegt und habe auch über der Frau gekniet, welche im Bett gelegen habe. Weil es dunkel gewesen sei im Zimmer habe er nicht genau sehen können, wie und mit welchen Techniken A.________ die Privatklägerin geschlagen habe.